
Chronik JF Marne
von Jan Osnabrügge (1992)
Herausgeber: Freiwillige Feuerwehr Marne
Gestaltung und verantwortlich für den Inhalt: Jan Osnabrügge
Auflage: 100 Stück
Herstellung: Stadt Marne
Vorwort
Aus zeitlichen, technischen und ganz besonders finanziellen Gründen wurde
auf die Wiedergabe von Bildmaterial verzichtet. Es soll aber trotzdem ein
möglichst umfassender Überblick über die Arbeit der Jugendfeuerwehr Marne
mit diesem Werk wiedergegeben werden.
Einleitung
Wenn man in alten Jahrgängen von Feuerwehr-Zeitungen blättert, wenn man in
die Geschichte der Feuerwehr hineinschaut, dann erkennt man sehr schnell,
daß beinahe alles, was uns heute in der Feuerwehr bewegt, auch schon in
früheren Zeiten schon dagewesen ist. Die Ziele, die Anliegen, die Probleme
und die Sorgen sind fast die gleichen geblieben, nur daß sich im Zuge der
organisatorischen und der technischen Entwicklung andere
Lösungsmöglichkeiten anbieten. Die dadurch bedingten Änderungen aber sind
nicht immer auch Verbesserungen.
Seit im Mai dieses Jahres die Jugendfeuerwehr Oevenum auf der Insel Föhr ihr
110jähriges Bestehen feierte, wissen wir jedenfalls, daß die Geschichte der
Jugendfeuerwehr mindestens bis zum Jahre 1882 zurückreicht. Es war wohl eine
zweckdienliche Gründung, da durch die oft lange berufsbedingte Abwesenheit
der Fischer, der Brandschutz auf der Insel Föhr sichergestellt werden mußte.
Man war es auf der Insel gewohnt, sich selbst zu helfen, also standen schon
damals praktische Gründe im Vordergrund beim Gründungsgedanken für eine
Jugendfeuerwehr. Dieses Datum 1882 gilt allerdings nur für die Bezeichnung
Freiwillige Jugendfeuerwehr, da es bereits zu früheren Zeiten
Schülerfeuerwehren der damaligen sogenannten Erziehungsanstalten und
Klosterschulen gab. Als Geburtsjahr der Jugendfeuerwehr ist wohl das Jahr
1865 zu nennen, da es in diesem Jahr den ersten bisher bekannten Eintrag
über eine sog. Gymnasialfeuerwehr in Wernigerode (Harz). Jugendarbeit hat es
also schon lange in der Feuerwehr aus den verschiedensten Gründen gegeben.
So ist es dann verständlich, daß z. B. 1964 im Gründungsjahr des Deutschen
Jugenfeuerwehrverbandes bereits 574 Jugendfeuerwehren mit 9.500 Jugendlichen
bestanden. Die Schaffung eines Dachverbandes zur Koordination und
einheitlichen Führung der Deutschen Jugendfeuerwehr war als notwendige
Reaktion des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) auf den schon großen Bestand
an Jugendfeuerwehren in Deutschland zu bezeichnen.
Die Entwicklung der Deutschen Jugendfeuerwehren läßt sich in vier größere
Abschnitte einteilen:
1. Von 1865 bis 1932: Erste Jugendfeuerwehren
2. Von 1933 bis 1945: HJ-Feuerwehr-Scharen
3. Von 1946 bis 1964: Jugendfeuerwehren
4. Von 1965 bis heute: Deutsche Jugendfeuerwehren
So konnte man dann durch die Hilfe und mit dem Apparat des Deutschen
Feuerwehrverbandes und seiner Unterverbände die Jugendarbeit in Deutschland
steuern und weiter erfolgreich ausbauen.
Die 70er Jahre dieses Jahrhunderts sind also, geprägt durch die vorstehend
genannten Faktoren, als Gründungsjahre der Mehrzahl der Deutschen
Jugendfeuerwehren zu betrachten, so auch in Marne.
Angeregt durch den damaligen Wehrführer Hinrich Diekmann, dem
Kreisbrandmeister Reimer Kühl und dem Bürgermeister Esch (Ehrenmitglied der
FF Marne) stand es auch in Marne bereits 1963 zur Diskussion, eine
Jugendfeuerwehr zu gründen. Aus unterschiedlichen Gründen kam man auch in
Marne zur Gründung einer Jugendfeuerwehr. Für die einen waren es
Nachwuchsprobleme, für die anderen stand der Aspekt der sinnvollen
Jugendarbeit im besonderen Interesse. Besonders finanzielle Gründe
verhinderten es damals, eine JF in Marne zu gründen. Ebenfalls konnte noch
niemand gefunden werden, der die Führung der zu gründenden JF in Marne
übernehmen wollte.
Es dauerte noch bis 1967, erst in diesem Jahr konnte eine Jugendfeuerwehr in
Marne realisiert werden.
An der Gründungsversammlung am 21. April 1967 nahmen neben dem Wehrführer
Hinrich Diekmann noch der Kreisbrandmeister Reimer Kühl und der
Landes-Jugendfeuerwehrwart Obm. Horst Götz aus Kiel teil.
22 Jugendliche zählte die Jugendfeuerwehr an ihrem Gründungstag.
Erster Jugendfeuerwehrwart in Marne wurde Reimer Sühlsen.
Am 10. Mai 1967 fanden sich die Jungen zur ersten Dienstversammlung
zusammen, um demokratisch, der Satzung der Deutschen Jugendfeuerwehr
entsprechend, ihren Vorstand zu wählen. Die Wehr begleitete die Geschicke
der Jugendfeuerwehr in dieser wichtigen Phase durch den Wehrführer Hinrich
Diekmann und seinen Stellvertreter Gerhard Witt. Der erste Vorstand der
Jugendfeuerwehr Marne setzte sich aus folgenden Personen zusammen (Funktion
in Klammern):
Gerd Witt (Jugendgruppenführer), Thies Nagel (stellv. Jugendgruppenführer),
Franz Jürgensen (Schriftführer) und Jens Paulsen (Kassierer).
Es wurde in den folgenden Tagen Maß genommen für die noch zu beschaffenden
Uniformen. Bei den ersten Übungsdiensten wurden die Jungen in die
Grundbegriffe des Feuerwehrwesens eingewiesen. Am 4. Juni 1967 fuhr die
Jugendfeuerwehr Marne erstmals mit einer Abordnung zum
Landesfeuerwehrtreffen nach Glückstadt.
Die junge Jugendfeuerwehr war mit Begeisterung bei der Sache. So entwarf
und baute man schon im Gründungsjahr ein Planspiel, um “im Kleinen” große
Übungen fahren zu können.
Am 26. Juni 1967 konnte die Jugenfeuerwehr Marne endlich die erwarteten
Uniformen in Empfang nehmen. Die Ausrüstung umfaßte Combi-Anzug,
Ausgehuniform, Schiffchen und Koppel. Nun konnten die Jungen erstmals den
blauen Rock anlegen und ein einheitliches Bild in der Öffentlichkeit
abgeben. -
Die Abschrift der Jugendordnung zur Satzung des Landesfeuerwehrverbandes
Schleswig-Holstein vom 19. Mai 1976 an dieser Stelle, soll den
gesellschaftspolitischen Stellenwert und das demokratische Selbstverständnis
der Jugendfeuerwehr in der Gesellschaft der Bundesrepulik Deutschland
hervorheben.
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2. Jugendordnung zur Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein
Vom 19. Mai 1976
Übersicht
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Organe
§ 5 Die Landes-Jugendfeuerwehrversammlung
§ 6 Die Landes-Jugendfeuerwehrversammlung
(Aufgaben)
§ 7 Der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß
§ 8 Der Landes-Jugendfeuerwehrwart
§ 9 Geschäftsführung
§ 10 Auflösung
§ 11 Inkrafttreten
§ 1
Name und Sitz
Für die Jugendfeuerwehren, die sich im Landesfeuerwehrverband
Schleswig-Holstein unter dem Namen “Schleswig-Holsteinische
Jugendfeuerwehren”, im folgenden SH-JFn genannt, zusammengeschlossen haben,
gilt die Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein vom 4. Mai
1973, soweit nicht diese Ordnung etwas anderes bestimmt.
§ 2
Aufgaben
1)Die SH-JFn wollen das Gemeinschaftsleben und die demokratische Lebensform
unter ihren Mitgliedern pflegen und fördern. Dazu dienen Maßnahmen, die
unter dem Begriff “Jugendpflege” zusammengefaßt sind.
2)Sie wollen dem gegenseitigen Verstehen und dem Frieden unter den Völkern
dienen. Dazu dienen alle internationalen Begegnungen im In- und Ausland.
3)Sie fordern von jedem Mitglied die Anerkennung der Menschenrechte, das
Bekenntnis zu einem freiheitlichen Staat demokratischer Ordnung und die
Bereitschaft, die sich daraus ergebenden Pflichten zu übernehmen.
4)Sie haben den Zweck, die ihr zusammengeschlossenen Jugendfeuerwehren bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere durch
4.1 Erfahrungsaustausch,
4.2 Pflege der Kameradschaft und die innere Zusammenarbeit in
den Jugenfeuerwehren,
4.3 Aus- und Fortbildung der Jugendfeuerwehrwarte und Jugend-
gruppenleiter,
4.4 Anregungen für die jugendpflegerische Arbeit,
4.5 Organisation von überörtlichen Jugendfeuerwehrtreffen,
Fahrten und Zeltlagern,
4.6 Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen und dem
Landesjugendring Schleswig-Holstein,
4.7 Vermittlung von Zuwendungen.
§ 3
Mitgliedschaft
1)Ordentliche Mitglieder der SH-JFn sind alle Jugendfeuerwehren der Kreis-
und Stadtfeuerwehrverbände in Schleswig-Holstein.
2)Internats-Jugendfeuerwehren können durch Beschluß der
Landes-Jugendfeuerwehrversammlung ordentliche Mitglieder werden.
§ 4
Organe
Organe der SH-JFn sind
1. die Landes-Jugendfeuerwehrversammlung,
2. der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß,
3. der Landes-Jugendfeuerwehrwart.
§ 5
Die Landes-Jugendfeuerwehrversammlung
1)Die Landes-Jugendfeuerwehrversammlung tritt in der Regel einmal jährlich
zusammen. Den Vorsitz führt der Landes-Jugendfeuerwehrwart, im
Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter. Zwischen dem Tag der
Einberufung und dem Versammlungstag muß mit Ausnahme vom
Landes-Jugendfeuerwehrausschuß als dringend bezeichnete Fälle wenigstens ein
Zeitraum von 3 Wochen liegen.
2)Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 14 Tage vor der
Landes-Jugendfeuerwehrversammlung dem Landes-Jugendfeuerwehrwart schriftlich
zugeleitet werden.
3) Der Landes-Jugendfeuerwehrversammlung gehören an:
3.1 die von den Mitgliedern gewählten Delegierten,
3.2 die Mitglieder des Landes-Jugendfeuerwehrausschusses.
4)Die Anzahl der Delegierten legt der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß fest.
Als Grundlage dienen die in dem am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres in
den schriftlichen Jahresberichten nachgewiesenen Mitgliedszahlen.
§ 6
Die Landes-Jugendfeuerwehrversammlung (Aufgaben)
1 nimmt den Jahresbericht des Landes-Jugendfeuerwehrwartes
entgegen,
2 beschließt den Haushalt,
3 genehmigt die Jahresrechnung,
4 entlastet den Landes-Jugendfeuerwehrwart und den Kassenwart,
5 wählt
5.1 den Landes-Jugendfeuerwehrwart,
5.2 zwei Stellvertreter,
5.3 den Kassenwart,
5.4 den Schriftwart,
5.5 den Lehrgangswart,
5.6 den Wettkampfwart,
5.7 den Landes-Jugendfeuerwehrarzt,
5.8 zwei Kassenprüfer,
5.9 die Delegierten
5.9.1 zur Landesfeuerwehrversammlung des Landesfeuerwehrver-
bandes Schleswig-Holstein,
5.9.2 zum Jugendfeuerwehrtag der DJF und
5.9.3 im Landesjugendring Schleswig-Holstein.
6 Der Landes-Jugendfeuerwehrarzt ist auf Vorschlag der Landes-Ju-
gendfeuerwehrversammlung im Einvernehmen mit dem Geschäfts- führer der
Feuerwehr-Unfallkasse Schleswig-Holstein zu bestel- len.
7 Der Landes-Jugendfeuerwehrwart und seine Stellvertreter werden für die
Dauer von 4 Jahren gewählt. Die zu wählenden Mitglieder des
Landes-Jugendfeuerwehrausschusses werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
8 Die Landes-Jugendfeuerwehrversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die
Hälfte der sich nach § 5 Ziff. 3 ergebenden Mitglieder anwesend ist. Jedes
anwesende Mitglied hat eine Stimme.
9 Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Stimmengleichheit
gilt als Ablehnung. Änderungen dieser Jugendordnung müssen mit 2/3-Mehrheit
gefaßt werden.
§ 7
Der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß
1 Der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß besteht aus:
1.1 dem Landes-Jugendfeuerwehrwart,
1.2 zwei Stellvertretern,
1.3 den Kreis- und Stadtjugendfeuerwehrwarten,
1.4 dem Kassenwart,
1.5 dem Schriftwart,
1.6 dem Lehrgangswart,
1.7 dem Wettkampfwart,
1.8 dem Landes-Jugendfeuerwehrarzt.
2 Der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß tritt mindestens einmal jährlich unter
Bekanntgabe der Tagesordnung zusammen. Eine Einberufung hat außerdem zu
erfolgen, wenn sie von einem Viertel der Mitglieder unter Bezeichnung der zu
behandelnden Gegenstände beantragt wird.
3 Der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß wird von dem
Landes-Jugendfeuerwehrwart, im Behinderungsfalle von einem seiner
Stellvertreter geleitet.
4 Der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß ist beschlußfähig, wenn er mindestens
14 Tage vorher einberufen und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend
ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
5 Der Landes-Jugendfeuerwehrausschuß hat folgende Aufgaben:
5.1 er beschließt Maßnahmen auf Landesebene und führt sie durch,
5.2 er legt die Anzahl der Delegierten für die Landes-Jugendfeuer-
wehrversammlung fest,
5.3 er bestimmt Ort und Zeit der Landes-Jugendfeuerwehrver-
sammlung,
5.4 er stellt den Haushaltsvorschlag zur Vorlage in der Landes-Ju-
gendfeuerwehrversammlung auf,
5.5 er macht Vorschläge für Arbeits- und Ausbildungshilfen.
§ 8
Der Landes-Jugendfeuerwehrwart
1 Der Landes-Jugendfeuerwehrwart – im Behinderungsfalle einer seiner
Stellvertreter – führt die Geschäfte der SH-JFn und vertritt sie nach innen
und außen.
2 Der Landes-Jugendfeuerwehrwart führt die Beschlüsse der
Landes-Jugendfeuerwehrversammlung durch.
3 Der Landes-Jugendfeuerwehrwart hat in dringenden Fällen die dem
Landes-Jugendfeuerwehrausschuß zustehenden Aufgaben allein zu erledigen. Er
muß seine Maßnahmen jedoch dem Landes-Jugendfeuerwehrausschuß bei seiner
nächsten Sitzung zur Bestätigung vorlegen.
§ 9
Geschäftsführung
1 Die Geschäfte der SH-JFn werden ehrenamtlich geführt.
2 Die finanziellen Mittel für die Arbeit der SH-JFn werden durch
Zuwendungen des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein, durch Mittel
des Landesjugendamtes Schleswig-Holstein sowie durch Spenden und Schenkungen
Dritter aufgebracht.
3 Die Verwendung der Mittel wird in dem jeweiligen Haushaltsplan festgelegt.
4 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
5 Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des
Landesfeuerwehrverbandes erhalten.
Der Landesverband darf keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die dem
Zweck des Landesfeuerwehrverbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigen.
§ 10
Auflösung
1 Die SH-JFn können nicht aufgelöst werden, solange im Lande
Schleswig-Holstein noch Jugendfeuerwehren nach den Grundsätzen dieser
Ordnung bestehen.
2 Im Falle einer Auflösung geht das Eigentum der SH-JFn in das Eigentum des
Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein über.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Jugendordnung wurde von der Landes-Jugendfeuerwehrversammlung am 06.
März 1976 in Rendsburg beschlossen und tritt mit der Genehmigung durch die
Landesfeuerwehrversammlung in Kraft.
Kiel, den 19. Mai 1976
Horst Götz
(Landes-Jugendfeuerwehrwart)
Die Jugendordnung zur Satzung des Landesfeuerwehrverbandes
Schleswig-Holstein wurde von der Landesfeuerwehrversammlung 1976 am 19. Mai
1976 in Bad Segeberg unter Punkt 12.1 der Tagesordnung einstimmig genehmigt.
(Abschrift aus “Helfer in der Jugendfeuerwehr” 04.11 Ausgabe 85/08)
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- Die in diesem Heft vorgestellten vielfältigen Aktivitäten der Marner
Jugendfeuerwehr orientierten sich stets an der vorstehend genannten
Jugendordnung. Es soll der allgemeinbildende und insbesondere
bewußtseinsfördernde Auftrag der Jugendfeuerwehren in Deutschland
verdeutlicht werden. Doch nun zurück zur Geschichte der Jugendfeuerwehr
Marne. Nachdem die JF Marne ihre Ausrüstung vervollständigt hatte, wurde die
Jugendarbeit weiter intensiviert und voran gebracht.
Die zahlreichen Ausflüge stellten in den Anfangsjahren ein erhebliches
finanzielles- und organisatorisches Problem dar. Die Ausrüstung der Wehr war
bei weitem noch nicht auf dem heutigen Stand, so konnte man auch nicht ohne
weiteres mit mehreren Löschfahrzeugen auf Reisen gehen. Auch viele Kameraden
hatten noch keinen eigenen PKW. Es bleibt heute nur zu bewundern, wieviel
die Jungen der JF Marne in den Anfangsjahren unternehmen konnten.
Die Dienstabende wurden zur Unterweisung in das Feuerwesen genutzt, wobei
auch die freie Jugendarbeit nicht zu kurz kam. In der Chronologie wird dies
eindrucksvoll deutlich.
Löschübungen wurden “trocken” und “feucht” gefahren und mit der Zeit konnten
die Jungen durch ihre gute Ausbildung und Disziplin bei vielen
Veranstaltungen in der Umgebung die Beobachter erfreuen. Nicht nur bei den
Stiftungsfesten der aktiven Wehr sorgten die Jugendfeuerwehrmänner oft mit
gelungenen Vorführungen und Sketchen für eine gute Stimmung, man erfreute
auch z. B. die Kameraden der Diekhusen-Fahrstedt mit “Einlagen”.
Chronologischer Ablauf der
Aktivitäten der JF Marne:
Das man sogar Gedichte über unsere Jugendfeuerwehr heraus gebracht hat,
stellt eindrucksvoll das nachstehend wiedergegebene “Werk”, verfaßt vom
Jugendfeuerwehrmann Michael Redmann, heraus. Es wurde anläßlich des 5-
jährigen Bestehens der Jugendfeuerwehr Marne am 22.04.1972 veröffentlicht:
Die Feuerwehr von Marne-Stadt
seit fünf Jahren eine Jungwehr hat.
Die Gründung ging sehr rasch voran,
denn es kam´viele jungen an.
Sie wollten alle Mitglied sein,
bekamen Combis, groß und klein.
Dann kam der erste Löscheinsatz,
und keiner war ein Hosenmatz.
Sie zeigten sich als echte Männer,
der Franz, der Klaus und der Henner.
Doch auch ne ´Übung die bringt Spaß,
denn dabei wird man oft recht naß.
Doch kann uns das ja nicht verdrießen,
müssen wir hernach auch kräftig niesen.
Auch Wettbewerbe man oft besuchte
und da die besten Plätze buchte.
Zu nem` Besuch tun wir nicht zagen,
wir haben ja zum Glück nen` Wagen.
Und ist der Wagen noch so alt,
der Motor läuft und wird nicht kalt.
Genau wie unsre` Jugendwehr,
die wird aktiv noch immer mehr.
Und sollte es mal wo brennen,
dann wern` wir wieder rennen.
So wie man uns es hat gelehrt,
damit sich niemand brennt den Steert.
Ich habe jetzt in kurzen Zügen,
geschildert was wir so getrieben.
Am Schluß wolln wir noch jene loben,
die uns am Anfang ham` geschoben,
damit wir richtig kam` in Gang,
dafür uns aller herzlichst Dank!
Diese Zusammenstellung gibt einen eindrucksvollen Überblick über die
verschiedensten Veranstaltungen und Ausbildungen der Jugendfeuerwehr Marne
in den vergangenen Jahren ihrer Geschichte.
Für die Jugendlichen der JF Marne waren natürlich regelmäßige Dienstabende
und Veranstaltungen in jedem Jahr obligatorisch, sodaß auf eine genauere
Auflistung dieser Veranstaltung und Aktivitäten an dieser Stelle verzichtet
wurde.
Es bleibt hier nur noch der Dank an alle Gönner der Jugendfeuerwehr und die
zahlreichen Helfer, besonders auch an jene, die in dieser Veröffentlichung
nicht namentlich genannt werden konnten.
Im laufe der Jahre konnten so zahlreiche Kontakte zu den verschiedenen
vorstehend genannten Jugendfeuerwehren in ganz Schleswig-Holstein und auch
in Niedersachsen aufgebaut werden.
Die Jugendfeuerwehrwarte der Jugendfeuerwehr Marne von 1967-1992
1967-1969 Reimer Sühlsen
1969-1974 Helmut Peters
1974-1982 Georg Dietrich
1982-1984 Manfred Glaw
1984-1991 Manfred Achtmann
seit 1991 Stefan Hennig
Der HFM Peter Hermann Baus unterstüzt heute als stellvertretender Jugendwart
Stefan Hennig. Weiter hilft Stefan Strufe bei der Führung der JF.
Die Stärke der Jugendwehr kann am Ehrentag mit 15 Jungen angegeben werden.
Besonders erwähnt werden soll hier noch die enge Verbundenheit der heutigen
Ehrenkreisbrandmeister Reimer Kühl und Wilhelm Brühe mit der JF Marne. Beide
Kameraden haben ganz besonders die Geschicke der Jugendfeuerwehr Marne mit
regem Interesse verfolgt und ihre Verbundenheit zur JF Marne immer wieder
mit der Teilnahme u. a. an den Jahreshauptversammlungen der Marner JF zum
Ausdruck gebracht.
Ihrem Einsatz für die Belange der Jugendfeuerwehr sei an dieser Stelle
nochmals herzlichst gedankt.
Die Jugendfeuerwehr Marne hat in den Jahren seit der Gründung eine ganze
Reihe von Jungfeuerwehrmännern nicht nur für die aktive Marner Wehr
ausgebildet. Fast jede Feuerwehr im Amtsbereich Marne-Land hat aus der JF
Marne vorgebildete Kräfte übernehmen können.
Einige ehemalige Jugendfeuerwehrmänner sind heute noch in anderen Wehren in
der ganzen Bundesrepublik tätig. Auch sie haben ihre
Feuerwehrgrundausbildung in der Jugendfeuerwehr Marne erhalten.
Für die Unterstützung der JF Marne durch die Stadtverwaltung Marne und die
Amtsverwaltung des Amtes Kirchspielslandgemeinde Marne-Land soll an dieser
Stelle ebenfalls noch einmal recht herzlich gedankt werden.